Und die Kugel rollt … – Halbzeit 2024
Kultur:
Im Faktencheck vom April wurden aktuelle Probleme bei der Fortführung der heimatkundlichen Zeitschrift Amperland (Kündigung des Druckereivertrages seitens der Druckerei Bayernland und in dieser Folge Kündigung des Trägervertrages), bei der historischen Furtmühle bei Egenhofen (Verlust der Öffentlichkeit durch die Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Landkreis Fürstenfeldbruck gegenüber der Eigentümerfamilie) und beim Bauernhofmuseum Jexhof (Querelen zwischen dem Förderverein und dem Landkreis Fürstenfeldbruck) angesprochen.
Teilweise scheinen sich hier die Dinge langsam zum Besseren zu wenden.
In der Versammlung des Fördervereins für die Furthmühle am 3.5.2024, es war die 2.te in 2024, hat eine ganz knappe 2/3-Mehrheit der Mitglieder entschieden, den Förderverein nicht aufzulösen, sondern den Vereinszweck und den Vereinsnamen umzuwandeln in „Verein zur Förderung von Kultur und Tradition im Glonnauer Land“. Damit ist es auch weiterhin möglich, einzelne Veranstaltungen in der Furthmühle zu fördern oder zu solchen etwas beizutragen, wenn und soweit dies mit dem neuen Vereinszweck harmoniert. Immerhin gehört die Furthmühle auch zum Glonnauer Land. Die Glonn speiste ja die Mühle. Da die Änderung des Vereinszweckes praktisch wie eine Neugründung zu beurteilen ist, muss die Anerkennung der Gemeinnützigkeit allerdings neu beantragt werden und auch der neue Name und der neue Zweck im Vereinsregister eingetragen werden. Allerdings gibt es noch das Problem, dass der Verein sein Geldvermögen – es sind immerhin rund 20.000 € – nach der Satzung trotz des Nichtauflösungsbeschlusses nun an den Landkreis Fürstenfeldbruck überweisen müßte, weil die Änderung des Vereinszweckes auch in dieser Beziehung scheinbar wie eine Auflösung zu werten ist.
Laut Bericht im FFB-Tagblatt vom 25./26.5.2024 „Furthmühlenverein im neuen Gewand – Vermögen ist weg“ von Ulrike Osman
hat der Vorstand allerdings die Hoffnung, dass der Landkreis Fürstenfeldbruck diese Gelder dem neu ausgerichteten Verein quasi als Startkapital überläßt.
In der 3. im Jahr 2024 stattgefundenen Mitgliederversammlung trafen sich die Mitglieder am 25.6.2024 erneut, um die Änderungen entsprechend zu beschließen und um den Vorstand neu zu wählen. Die Ergebnisse wurden noch nicht gemeldet.
Beim Bauernhofmuseum Jexhof kam bald nach dem Faktencheck vom April die Meldung, dass für die Statikprobleme an dem großen Stadel – er war wegen dieser Probleme geschlossen worden – eine Lösung gefunden sei und der Stadel demnächst wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden könne. Etwa gleichzeitig wurde gemeldet, dass die vakante Stelle in der Museumsleitung mit der vom Landkreis ausgewählten Kandidatin Dr. Hannah Maischein und nicht mit der vom Förderverein favorisierten Kandidatin Elisabeth Lang besetzt wird. Man kann nur hoffen, dass damit dort auch Ruhe einkehrt und dass die Entscheidung des Trägers auch von den Vertretern des Fördervereins akzeptiert wird ohne dass eine Verstimmung zurückbleibt.
Bei der heimatkundlichen Vierteljahreszeitung „Amperland“ stehen inzwischen die für die Fortführung der Zeitschrift erforderlichen Gelder seitens der verbliebenen vier Träger „Stadt und Landkreis Dachau“ und „Stadt und Landkreis Fürstenfeldbruck“ bereit und läuft die Ausschreibung des Druckerei- und Verlagsvertrages inzwischen, sodass ein neues, übrigens als Doppelheft konzipiertes Heft eventuell noch dieses Jahr erscheinen kann.
Ortspolitik:
In Gröbenzell gab es im 1. Halbjahr 2024 drei beherrschende Themen. Das eine Thema war die Vergütung von Anwälten des Bürgermeisters aus der Gemeindekasse. Das zweite Thema war der Haushalt und das dritte Thema waren nun im Juni die Überschwemmungen und die Schäden als Folge von Starkregen, Bachüberflutungen und gestiegenem Grundwasser.
Zum ersten Thema berichtete das Tagblatt am 1./2.6.2024 in einem Artikel von Kathrin Böhmer unter der Überschrift „Hetze gegen den Rathauschef: Wer zahlt Anwalt ?“,
dass der Gemeinderat das Vorgehen Schäfers (heißt, die Anwaltsrechnungen durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen) für falsch hielt und das Geld zurückfordere (siehe dazu bereits den Faktencheck vom 29.5.2024).
Offenbar ist es so, dass Bürgermeister Schäfer sich weiter stur stellt und nicht einsieht, dass er für die Bezahlung dieser Rechnungen selber aufkommen soll. Offenbar schlussfolgert der Bürgermeister aus der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wegen nicht nachweisbarem Untreuevorsatz eingestellt hat, dass damit auch zivilrechtlich alles so in Ordnung ist, wie es ist. Das ist allerdings natürlich ein Trugschluss.
Es wäre gut, wenn dieses Thema einmal klar und rechtskonform aus der Welt geschafft werden könnte. Leider geht es offenbar nun zusätzlich hin und her, was nach außen kommuniziert werden darf und was der Verschwiegenheit der Gemeinderäte unterliegt. Das ist leider wieder das in Gröbenzell schon oft erlebte Verwirrspiel, Nebelkerzen eingeschlossen.
Am Dienstag, den 18.6.2024 beschäftigte sich der Gemeinderat in einem vom 2. Bürgermeister Runge geleiteten TOP mit einem Dringlichkeitsantrag der SPD. Diese will volle Transparenz herstellen und hatte daher beantragt, bezüglich früherer, nichtöffentlich gefasster Beschlüsse zu der causa „Bezahlung der Anwaltsrechnungen von Bürgermeister Schäfer“ gemäß Art. 52 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung die Öffentlichkeit herzustellen, da die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen seien.
MM-Tagblatt vom 20.6.2024: „Streit um Bürgermeister-Anwalt: Zu wenig Transparenz für SPD“ von Guido Verstegen
In der Gemeinderatssitzung am 18.6.2024 ging es nach mehreren vergeblichen Anläufen erneut um die Beschlussfassung zum Haushalt für das Jahr 2024. Vorangegangen waren Aufforderungen des Bürgermeisters an die Fraktionen, doch Sparvorschläge vorzulegen. Dem hatten sich Teile des Gemeinderates mit dem Hinweis widersetzt, dies sei doch zuerst einmal Sache der Verwaltung. Die Verwaltung schlug erneute Steuererhöhungen vor, und zwar eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 360 auf 380 Punkte, der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) von 250 auf 535 Punkte und der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) von 385 auf ebenfalls 535 Punkte,
MM-Tagblatt vom 22.5.2024, Artikel „Haushalt für 2024: Aufschieberitis bei Steuererhöhungen“ von Guido Verstegen
obwohl diese Steuern in Gröbenzell erst vor einem Jahr mit Wirkung ab dem 1.1.2024 heraufgesetzt worden sind. Das Haushaltsloch, mit dem man konfrontiert war und ist, beläuft sich auf 4 Mio. Euro. Claus Coy (FDP) z. B. riet, die Gemeinde solle Grundstücke verkaufen. Schlussendlich konnte man sich aber weder zu Grundstücksverkäufen, noch zu neuen Steuererhöhungen oder zu Einsparungen durchringen und deckte die Lücke mit einem Griff in die Rücklagen.
FFB-SZ vom 20.6.2024 „Gröbenzell verzichtet auf Steuererhöhungen“ von Gerhard Eisenkolb
und Kommentar dazu, ebenfalls von Gerhard Eisenkolb, FFB-SZ vom 21.6.2024
Hochwasser
Dass Überflutungen durch anhaltenden Starkregen in Gröbenzell ein Thema sind, hat sich am ersten Juni-Wochenende 1./2.6.2024 schlagartig wieder gezeigt. Auch in den Nachbargemeinden an der Starzel, der Amper und am Erlbach waren binnen Kürze ebenfalls Unterführungen und Straßen überflutet und liefen Keller voller Wasser. Das Grundwasser stieg binnen zwei Tagen bis nahe an die Oberfläche, drang durch Kellerfenster und undichte Keller in Häuser. Natürlich waren auch andere Orte in Bayern wieder von Hochwasser schwer betroffen. In der Presse wurde gemeldet, Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber befürworte Enteignungen, um Rückhaltebecken zu schaffen. Man las, dass Orte betroffen waren, zu deren Schutz schon seit Jahrzehnten Rückhaltebecken in der Planung sind, z. B. für Dinkelscherben.
SZ vom 20.6.2024, Artikel „Bayerns Umweltminister will Bauern enteignen“ von Thomas Balbierer
Beitrag in der Sendung des BR „quer“ vom 27.6.2024:
Das erinnert an das integrale Hochwasserschutzkonzept für die Bereiche Amper, Starzel und Gröbenbach, das, wenn man die Vorgängerplanungen aus den 1980ern miteinrechnet, auch schon Jahrzehnte in der Planung ist.
Cum-Ex
Anne Brorhilker (siehe Faktencheck vom 31.12.2023 „man of the year 2023, Teil 2“) ist nun Geschäftsführerin bei der Bürgerbewegung „Finanzwende“. Sie hat in einer Erklärung in dieser neuen Funktion vor kurzem ihre Beweggründe erklärt, warum sie den Dienst als Oberstaatsanwältin quittiert hat und zu dieser Bürgerbewegung gewechselt ist. Sie führt ihren Kampf weiter und erhofft sich, durch den Wechsel mehr erreichen zu können. Brorhilker schreibt, die Praktiken mit solcherlei Steuerraub gingen munter weiter. Die Leute seien äußerst kreativ und die Abwehrmaßnahmen des Staates kämen zu langsam.
Siehe zu der unlängst erfolgten Verfahrenseinstellung gegen den ehemaligen Banker der Hamburger Warburg Bank Christian Olearius wegen Verhandlungsunfähigkeit auch:
SZ vom 27.6.2024, Kommentar von Klaus Ott „Cum-Ex – Der Skandal hinterm Skandal“:
Bild: pixabay. Danke wsyperek