US-Wahl, Ampelbruch und in Gröbenzell die never ending story „Haushalt 2024“

In Blog by Johann G. Böhmer

Er ist wieder da. Donald Trump feierte mit seinen 78 Jahren trotz all seiner Skandale, Verurteilungen, Lügen und Missetaten ein fulminantes Comeback. Klaus Kleber, der langjährige Anchorman des ZDF-heute-journals und absolute Amerika-Experte war mit seiner Prognose, dass Kamala Harris und nicht Trump die Wahl gewinnen würde, also doch falsch gelegen. Überraschend ist vor allem die Deutlichkeit, mit der Trump vor seiner Konkurrentin lag. Die Erklärungsversuche für seinen Erfolg sind zahlreich.  Die vielleicht Einfachste ist: er ist ein Narziss und tut, was er will, schert sich um keine Grenzen, Regeln oder Gesetze und wird daher von vielen, gerade von Angehörigen auch der mittleren und unteren Schichten oder von Zugewanderten wie den Latinos bewundert. Bemerkenswert ist, dass Kamala Harris auch bei Farbigen schlechter abschnitt als der weiße Milliardär Trump. Ihr hing offenbar nach, dass sie als Staatsanwältin auch gegenüber schwarzen Straftätern eine sehr harte Linie vertrat. Manche sagen, Trump habe sein erstes Wahlversprechen, nämlich die Beendigung des Ukrainekriegs binnen 24 Stunden nach seiner Wahl, bereits gebrochen. Denn Trump habe bei seinem Versprechen nicht an seinen erst im Januar 25 bevorstehenden Amtsantritt anknüpft, sondern an den Tag seiner Wahl. Lassen wir das einmal dahingestellt.

Bei den Einschätzungen von Experten zum künftigen Verhältnis der USA zu Russland und Putin und zu China und Xi Jinping fiel der Begriff strategic amibiguity, mit dem einer dieser Experten die zu erwartende Linie Trumps charakterisierte. Strategic ambiguity bedeutet „strategische Doppeldeutigkeit“. Gemeint ist, dass Trump darauf setzen wird, für diese Alleinherrscher nicht ausrechenbar zu sein.  In Bezug auf Spielernaturen ist das tatsächlich ein interessantes Erklärungsmodell. Man wird sich mit derlei Gedanken und Überlegungen ernsthaft auseinandersetzen müssen, ob einem das persönlich zusagt oder nicht.

Ampelbruch

Noch am selben Tag, als der Wahlsieg Trumps feststand, fand am (Mittwoch-)Abend des 6.11.2024 in Berlin die Sitzung des Koalitionsausschusses der Ampelregierung statt, an deren Ende Bundeskanzler Scholz (SPD) Finanzminister Lindner (FDP) mitteilte, er werde den Bundespräsidenten um Lindners Entlassung bitten. Damit war die 2021 begründete Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP ein knappes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl zerbrochen. Viele rechneten damit, dass es zum Bruch kommen würde, nachdem Lindner am 31.10.2024 ein Papier veröffentlicht hatte, in dem er im Streit um den immer noch nicht verabschiedeten Haushalt 2024 die Lockerung der Schuldenbremse weiter ablehnte, stattdessen eine grundsätzliche Kehrtwende forderte und dazu Vorschläge wie z. B. die Kürzung des Bürgergeldes machte, wobei er genau wußte, dass die SPD und die GRÜNEN nicht mitmachen würden. Ein Teil des anschließenden Rituals der gegenseitigen Schuldzuweisung war dann, dass Lindner und Strack-Zimmermann von der FPD sowie auch Vertreter des konservativen Lagers Scholz vorwarfen, dass er seine Erklärung in der ARD zum Rauswurf Lindners nicht frei hielt, sondern – wie es heute üblich ist – von einem Teleprompter ablas. Dies nur nebenbei gesagt.

Jetzt geht das Gezerre und Gerangel darum, ob der Kanzler im Bundestag die Vertrauensfrage gleich stellen muss oder sich noch Zeit lassen kann und ob die Neuwahlen schon im Januar oder erst im März 2025 stattfinden sollen. In diesem Zusammenhang hat sich die Bundeswahlleiterin in einem Brief an den Bundeskanzler und die Fraktionsführer geäußert und auf den organisatorisch notwendigen Vorlauf einer Bundestagswahl hingewiesen.

Es braucht nicht viel, um zu erkennen, dass die Zeiten so schwierig sind, wie schon lange nicht mehr. Auf den rechten und linken Rändern des politischen Spektrums sind den etablierten Parteien mit der AfD und dem Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) zwei extrem erfolgreiche Kontrahenten erwachsen. Gleichzeitig sind die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP in den Umfragen auf aktuell 15, 10 – 12 und unter 5 % abgesunken. Dass die neue Regierung von einer Zweierkoalition gebildet werden kann, ist zumindest zweifelhaft. Schon jetzt an nach altem Stil getroffenen Unvereinbarkeitsaussagen breitbeinig festzuhalten, macht die Sache auch nicht einfacher.

Die Herausforderungen sind gewaltig:

Ukrainekrieg, Krieg in Gaza, Chinas Schielen auf Taiwan, zunehmende Dominanz und Aggressivität autoritärer Regime, Natur- und Klimakatastrophen, globale Ausbeutungs- und Unterdrückungsstrukturen, globale Kartelle, Überalterung unserer Gesellschaft, Rentensicherung, Migration, Flüchtlingsproblematik, Sicherung des Energiebedarfs, Schere zwischen Arm und Reich, Wohlstandssicherung, Haushaltsdefizite, Überforderung der Kommunen, Wirtschaftsprobleme (angekündigte Werksschließungen z. B. von VW), drohende Schutzzölle in USA, Industriespionage, Wirtschaftliches Hereindrängen von China, Konzentration der Macht bei den social media (X/ehemals Twitter, Musk) und anderen Medien, Staatskriminalität, Wirtschaftskriminalität und Korruption.

Man kann diejenigen verstehen, die sagen, gerade jetzt bräuchte man eine handlungsfähige Regierung. Das ist richtig, denn es ist eine Binsenweisheit, dass manche solche Krisen gezielt fördern, um daraus Kapital zu schlagen.

Was Scholz nun in Überinstimmung mit der Opposition plant, ist eine sogenannte unechte Vertrauensfrage, d.h. Scholz stellt nach Art. 68 GG einen Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen, mit dem Ziel und in der Erwartung, dass er in der binnen 48 Stunden durchzuführenden Abstimmung (Art. 68 Abs. 2 GG) keine Mehrheit bekommt. Falls er keine Mehrheit bekommt – was wegen der wegfallenden, vereinfacht gerechnet 92 FDP-Stimmen zu erwarten ist, könnte der Bundeskanzler entweder mit einer Minderheitenregierung versuchen, bis zur Wahl im nächsten Herbst und der anschließenden Regierungsbildung weiter zu regieren, oder er könnte dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen, was dann Neuwahlen zur Folge hätte. Letzteres ist das jetzt von Scholz angestrebte Szenario. Der Bundespräsident hätte dann 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen, Art. 68 Abs. 2 Satz 1 GG. Gemäß Art. 39 GG müsste dann innerhalb 60 Tagen ein neuer Bundestag gewählt werden. Informativ dazu:

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/was-ist-eigentlich-die-vertrauensfrage-der-weg-zu-neuwahlen,UTQVYOe

Springen die 83 AfD-Abgeordneten quasi für die ausfallenden FDP-ler dagegen in die Bresche und sprechen sie Scholz tückischerweise das Vertrauen aus, würde der Plan durchkreuzt werden und Scholz müsste mit einer Minderheitenregierung bis zum Ende der Legislaturperiode weiterregieren. Sicher werden Scholz und die SPD-Fraktion dies auch erwägen und sich dagegen wappnen. Man kann gespannt sein, wie es hier nun weitergeht.

…. und in Gröbenzell: never ending story Haushalt 2024

Auch in Gröbenzell geht es sinnigerweise um Haushaltsprobleme. Eigentlich sollte ein Gemeindehaushalt vor Beginn eines Haushaltsjahres abschließend beraten und beschlossen werden. Üblicherweise gibt es bis zum Beschluss eines Haushaltes drei Lesungen in öffentlichen Gemeinderatssitzungen und dann den Beschluss. Für jedes Haushaltsjahr gibt es ferner eine Belegprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der aus Mitgliedern des Gemeinderates besteht. Dieser Ausschuss berichtet dem Gemeinderat und der Gemeinderat muss den Bericht billigen.

Oft findet die letzte Lesung des Haushalts eines Folgejahres schon im Haushaltsjahr statt. Für den Haushalt 2024 hinkt man in Gröbenzell weit hinter allen Gepflogenheiten her. Zwar begannen die Beratungen zum Haushalt 2024 im September 2023 mit einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.9.2023, jedoch wurden sie dann erst mit Gemeinderatsitzungen am 29.2.2024 und 21.3.2024, und weiteren Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss am 18.4.2024 und 7.5.2024 fortgesetzt. Am 18.6.2024 wurde der Haushalt 2024 erneut beraten. Dafür gab es auch ein ausführliches Sitzungspapier (39 Seiten). Das Problem war, dass eine Deckungslücke von 4 Mio. € bestand und dass man sich bis dahin, obwohl sich die Debatten damals schon über 9 Monate hinzogen, nicht einigen konnte, wie man darauf reagieren sollte. In der Beschlussvorlage für die 4. Beratung des Haushaltsplanes hatte die Verwaltung als kurzfristige Handlungsoptionen zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts zunächst nur eine Kürzung bei den Ausgaben genannt sowie alternativ die erneute Anhebung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer). Da weder die eine noch die andere Option im Gemeinderat abgestimmt worden sei, könne dies wohl nur im Nachgang der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 für die Haushaltsplanung 2025 erfolgen, schrieb die Verwaltung auf S. 3 unten der 39-seitigen Beschlussvorlage. Auf Seite 14 ist weiter ausgeführt, dass mit dem vorgelegten Entwurf zwar die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 KommHV-Doppik erfüllt seien – die Jahresfehlbeträge des Ergebnishaushaltes 2024 (4, 1 Mio. €) könnten durch Jahresüberschüsse aus Vorjahren (insoweit seien 21 Mio. € verfügbar) ausgeglichen werden -, jedoch nicht der Abs. 6.

Gemäß dem Vorschlag in der Beschlussvorlage beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 18.6.2024 mehrheitlich, die Realsteuerhebesätze nicht erneut zu erhöhen (Ziff. 1 des Beschlussvorschlags) und die Misere mit einem Rückgriff auf einen Teil der 21 Mio. € Ergebnisrücklage aus den Vorjahren zu lösen. Die Information, dass die gefassten Beschlüsse genau dies bedeuten, ergibt sich aus einem Zeitungsartikel in der

FFB-SZ vom 20.6.2024: „Gröbenzell verzichtet auf Steuererhöhungen“ von Gerhard Eisenkolb

https://www.sueddeutsche.de/suche?search=Gr%C3%B6benzell+verzichtete+auf+Steuererh%C3%B6hungen

Es ist auffällig, das auf der website der Gemeinde ausgerechnet von dieser Sitzung kein Protokoll eingestellt ist.

Offenbar war man sich im Gemeinderat bewusst, dass der beschlossene Haushalt durch die Kommunalaufsicht, bei der der Haushalt 2024 mit dem Billigungsbeschluss des Gemeinderats vorzulegen war, nicht unbeanstandet bleiben würde. Die Zustimmung im Gemeinderat erfolgte laut Bericht der FFB-SZ nur mit 22 : 8 Stimmen. Dass es im Gebälk gewaltig krachte, ergibt sich aus der Passage in dem Bericht von Eisenkolb, dass der Finanzreferent Daniel Holmer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) geforderte habe, bereits unmittelbar nach der Sommerpause im September mit der Beratung des Etats für 2025 zu beginnen. Vielsagend ist auch die Passage in dem Bericht, der Finanzreferent Holmer habe die Lösung der Verwaltung als nicht zufriedenstellenden Vorschlag bezeichnet, und er habe gewarnt, er wolle nicht noch einmal ein Jahr wie dieses erleben, in dem auch wegen der mit der langen haushaltslosen Zeit verbundenen Haushaltssperre nicht viel passiere. Der Fraktionssprecher der SPD Peter Falk, so der SZ-Bericht vom 20.6.2024, habe sogar von einem finanzpolitischen Offenbarungseid gesprochen. Dagegen habe Runge den Rückgriff auf die Ergebnisrücklage als „machbar“ bezeichnet. Ulrike Breitkopf (CSU) habe von einem teilweise bodenlosen Umgang im Gemeinderat gesprochen und für ein besseres Miteinander geworben.

So muss man sich als interessierter Bürger das Geschehen in einer solch wichtigen Sitzung aus Zeitungsberichten „zusammenreimen“, wenn es wie hier kein Gemeinderatsprotokoll gibt. Da es in Gröbenzell sowieso schon lange keine Verlaufsprotokolle, sondern nur noch Ergebnisprotokolle gibt, ist der Informationsgehalt von Gemeinderatsprotokollen sonst auch in der Regel nur sehr spärlich. Mitglieder des Gemeinderats müssten, um ihre Äußerungen für Dritte, die nicht in der Sitzung sind, zugänglich zu machen, extra beantragen, dass ihre Äußerung ins Protokoll aufgenommen wird. Da dies, obwohl ein solcher Antrag befolgt werden müsste (Papsthart, BayVBl 2015, 37/39/43), nur äußerst selten geschieht, sind Positionen später oft nur unter erheblichen Schwierigkeiten rekonstruierbar und zerfließen zwangsläufig die Verantwortlichkeiten. Zum Schluss schiebt einer die Verantwortlichkeit auf den anderen und nichts passiert. Immerhin zeigt der Antrag der CSU-Fraktion vom 19.6.2024 auf eine „Zweitägige Klausur zum Haushalt 2025 im September/Oktober“, behandelt in TOP Ö8 der Gemeinderatssitzung vom 25.7.2024 (und dort als Anlage auch hinterlegt), dass der Verlauf und das Ergebnis der Haushaltsberatungen am 18.6.2024 teilweise als unbefriedigend empfunden wurde.

Es ging dann weiter in der Gemeinderatssitzung am 25.7.2024 TOP Ö5, wofür es allerdings auf der website der Gemeinde auch wieder kein Protokoll gibt ! In der Beschlussvorlage für diese Sitzung steht, dass für das Planungsjahr ein Finanzmittelfehlbetrag von knapp 4,2 Mio. € errechnet ist. Es steht dort weiter: „Die Ergebnisse der Folgejahre können der Anlage Finanzhaushalt 2024 entnommen werden. Die konsumptiven Ausgaben der Gemeinde Gröbenzell sind gemessen an den Einnahmen unverändert zu hoch. …..Der vorliegende Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. im Übrigen wäre er auch nicht genehmigungsfähig !“. Trotzdem hat der Gemeinderat den Haushalt mehrheitlich genehmigt. Leider fehlt wie gesagt das Protokoll dazu.

Dann kam es zur Vorlage des genehmigten Haushalts bei der Kommunalaufsicht und zur Stellungnahme derselben in einem Schreiben vom 20.8.2024, welche in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.9.2024 in TOP Ö9 öffentlich beraten wurde. In dem Schreiben würdigte die Kommunalaufsicht den vom Gemeinderat in der Sitzung am 25.7.2024 beschlossenen Haushalt für das Jahr 2024 und wies darauf hin, dass die Liquidität seit dem Jahr 2021 nur durch Kreditaufnahmen sichergestellt sei und dass die in den Jahren 2024 bis 2027 geplanten Investitionen nicht einmal teilweise aus den Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit und nur zu einem geringen Teil aus den Einzahlungen der Investitionstätigkeit finanziert werden können. Im Finanzplanungszeitraum (2024 – 2027) sei daher ein Finanzierungsmittelfehlbetrag von insgesamt rund 13,7 Mio. € zu verzeichnen. Der Plan, diese Lücke durch Aufbrauchen der liquiden Mittel (11,5 Mio. €) und Kreditaufnahmen in Höhe von 5,2 Mio. € in den Jahren 2026 und 2027 zu decken, würde dazu führen, dass die Gemeinde dann überdurchschnittlich verschuldet wäre.

Die Kommunalaufsicht bemängelt an dem Haushalt auch, dass für die geplanten Kreditneuaufnahmen keine Zinszahlungen oder Tilgungen eingestellt worden seien, sodass das bereinigte Ergebnis um ca. 190.000 € zu hoch (heißt also geschönt) angesetzt worden sei.  

Das Fazit der Kommunalaufsicht lautet, die Gemeinde müsse dauerhaft mit weniger auskommen und die Ausgaben müssten dieser Entwicklung angepasst werden. Die Gemeinde Gröbenzell müsste als extrem finanzschwach eingestuft werden. Zudem habe die Gemeinde die Verpflichtung, vorrangig Einnahmen, insbesondere für die Benutzung ihrer Einrichtungen, hierzu gehörten auch aus Kinderbetreuungseinrichtungen, und Steuern zu erheben (Anmerkung: das liefe auf eine erneute Erhöhung des Grund- und/oder des Gewerbesteuerhebesatzes hinaus, dabei waren diese erst im März 2023 Jahr, also nur ein Jahr davor, in der Gemeinderatssitzung vom 28.3.2023, TOP Ö3, erhöht worden). Seit Ende 2021 seien die vorhandenen liquiden Mittel komplett aus Krediten finanziert. Laut den vorgesehenen Daten sei die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Gröbenzell gefährdet. Die eingeplanten Kreditaufnahmen der Jahre 2026 und 2027 seien nicht genehmigungsfähig. Der Gemeinde werde dringend eine Konsolidierung des Haushalts empfohlen.

Quellen:

Sitzung des Gemeinderats am 25.9.2024, TOP Ö9 – Würdigung des Haushalts 2024 durch die Kommunalaufsicht

https://buergerinfo-groebenzell.digitalfabrix.de/si0057.asp?__ksinr=2950

Sitzung des Gemeinderats vom 28.3.2023, TOP Ö3

https://buergerinfo-groebenzell.digitalfabrix.de/si0057.asp?__ksinr=2841

Der Bürgermeister und die Kämmerei legten dieses Schreiben der Kommunalaufsicht den Mitgliedern des Gemeinderates vor und baten sie, doch der Kämmerei Vorschläge zu unterbreiten, wie darauf reagiert werden soll. Daraufhin gab es heftigen Protest aus dem Gemeinderat. Eine Reihe von Gemeinderatsmitgliedern stellte sich auf den Standpunkt, es sei doch Sache der Verwaltung, Vorschläge auszuarbeiten, und nicht Sache des Gemeinderates. Dazu muss man sagen, dass die CSU-Fraktion – wie oben schon erwähnt – bereits im Juni 2024 beantragt hatte, zum Thema „Haushalt“ im Herbst 2024 eine Klausur durchzuführen.

Eine solche Klausur fand im Oktober 2024 tatsächlich statt, jedoch nichtöffentlich, was wiederum heftigen Protest der SPD-Fraktion hervorrief. Deren Vorsitzender Peter Falk warf laut Bericht von Guido Verstegen in merkur-online vom 17.10.2024 („Kritik an Hinterzimmerhaushalt – Gemeinderäte boykottieren Klausur“) Bürgermeister Schäfer in einem offenen Brief vor, er sei treuwidrig ohne weitere Absprachen mit den Fraktionen von der in der Gemeinderatssitzung vom 25.7.2024 verabredeten Öffentlichkeit abgewichen.

Trotz des heftigen Protest der SPD-Fraktion und der Skepsis offenbar auch der Grünen fand die Veranstaltung zumindest am Samstag, den 19.10.2024, vielleicht auch noch am Sonntag, den 20.10.2024, nichtöffentlich statt.

https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/groebenzell-ort28765/kritik-an-hinterzimmer-haushalt-gemeinderaete-boykottieren-klausur-93359378.html

Offensichtlich wurde über die Ergebnisse in der Klausur dann in der darauffolgenden öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024 beraten, siehe den Bericht im Tagblatt nun kürzlich in der Ausgabe vom Freitag, den 8.11.2024, „Haushaltsplanung stockt: Gröbenzell sucht Einnahmequellen“, leider nicht online. Dem Kürzel „guv“ nach hat den Bericht Guido Verstegen geschrieben.

Diesem Bericht zufolge sagte Bürgermeister Schäfer in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2024, er hätte sich gewünscht, dass der Gemeinderat den „positiven Schwung aus der vom Gros der Fraktionen als sehr hilfreich eingestuften Klausurtagung zum Haushalt 2025 mitgenommen“ hätte. Offenbar kam das Gremium auch in dieser Sitzung nicht entscheidend weiter. Es ist dort weiter zu lesen, Kämmerer Gregor Kamp habe die Eckdaten präsentiert für den anstehenden Haushalt und der Gemeinderat habe dessen Ausführungen zur Kenntnis genommen. Einen Beschluss habe es jedoch nicht gegeben. Offensichtlich sei man sich nach der Klausurtagung einig, dass man vor einer erneuten Anhebung der Hebesätze zunächst einmal andere Einnahmequellen, inbesondere also Gebührenerhöhungen prüfen möchte. Weiter heißt es in dem Bericht: „Eine Erkenntnis von Kämmerer Kamp steht jedoch über allem: „Es sieht sehr schlecht aus.““. Gemeinderat Klaus Coy (FDP) habe die sehr gute Vorbereitung der Gemeinde mit den Worten gelobt: „Wir haben durchaus Einsparmöglichkeiten aufgezeigt bekommen“. Die Vorschläge aus der Verwaltung sollen laut Bericht nun weiter ausgearbeitet werden und dann in die Haushaltsdebatte im Gemeinderat einfließen.

Damit wird man als Außenstehender kaum schlauer wie vorher.

Nun gibt es aber taufrisch noch eine ganz andere Neuigkeit, dass nämlich der langjährige Kämmerer der Gemeinde Gregor Kamp mit Wirkung ab dem 1.2.2025 neuer Kämmerer der Stadt Neu-Ulm wird. Dies meldete Radio Schwaben vor ein paar Tagen am 7.11.2024 unter der Überschrift: „Neu-Ulm: Gregor Kamp ist neuer Kämmerer der Stadt Neu-Ulm“.

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Es ist schwer vorstellbar, dass die Mitglieder des Gemeinderats vom Weggang Kamps aus Gröbenzell noch nichts mitbekommen haben. Die Besetzung eines solchen wichtigen Postens hat gewöhnlich einige Monate Vorlauf. Die Stelle muss öffentlich ausgeschrieben werden. Dann folgt die Bewerbung, dann die Sichtung der Bewerber und ihre Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bei der Verwaltung, dann die Vorauswahl und schließlich die Präsentation im Gremium und die Entscheidung.

Für gewöhnlich haben bei der Gemeinde ausscheidende Mitarbeiter auch noch Resturlaub. Wenn man das zweifellos große Fachwissen und die Erfahrung von Gregor Kamp noch nutzen will, muss sich die Gemeinde daher jetzt sputen, will sie den Haushalt 2024 bis zum Weggang von Gregor Kamp noch irgendwie unter Dach und Fach bringen.

Eine Stellenanzeige für die Neubesetzung des Postens von Kamp ist auf der website der Gemeinde noch nicht eingestellt. Auch hier bleibt der Gemeinde nicht mehr viel Zeit, wenn sie eine Vakanz vermeiden will.

Bild: pixabay, Danke geralt.