Die Wahlschlachten sind geschlagen – Auf in eine bessere (Nachcorona-) Zeit !

In Blog by Johann G. Böhmer

Corona lässt alle anderen Probleme in den Hintergrund treten. Trotzdem sollte man sich davon nicht ganz deprimieren lassen und nach Orientierung auch in wichtigen anderen Dingen suchen. Schäfer (UWG) hat die BGM-Stichwahl gegen Kammerl (CSU) gewonnen, aber dieses Mal mit einem sehr viel knapperen Ergebnis, nämlich mit 7 % Vorsprung, als vor sechs Jahren gegen Thomas Breitenfellner (CSU), wo es 20 % waren.

Was bleibt vom Wahlkampf ? Sicher bleibt in der Erinnerung der enorme Aufwand, auch finanziell, den Martin Schäfer mit seiner UWG für den Wahlkampf mit den vielen Plakaten und seiner aufwändigen, an alle Haushalte verteilten Broschüre betrieben hat. Damit konnten oder mochten vielleicht auch die anderen Parteien und Bewerber nicht Schritt halten. Und der Erfolg der Kampagne gab Schäfer und seiner UWG mit drei zusätzlichen Gemeinderatsmandaten insofern auch Recht. Soviel Zuwachs hatte keine andere Partei.

Die grundsätzliche Frage nicht nur deshalb wegen Gröbenzell, sondern auch wegen diverser handfester Skandale in Kommunen wie Ingolstadt und Regensburg ist, ob wir nicht auch auf kommunaler Ebene eine gewisse Ordnung für die Wahlkampffinanzierung brauchen. Es geht in den Kommunen bei Auftragsvergaben und beim Planen und Bauen um viel Geld. Da besteht immer die Gefahr, dass auf unlautere Weise, sei es mit Geld oder mit Beziehungen, Einfluss genommen werden soll auf Entscheidungen. Die Fälle Wollbergs in Regensburg und Lösel in Ingolstadt zeigen, wie sumpfig das Gelände ist (SZ von heute,  31.3.2020 „Affären und die Wahl – Sumpfgebiete trocken legen“).  

Am Anfang war der Sumpf, so könnte eine Gröbenzeller Ortsgeschichte völlig richtig beginnen. Stehen wir in Gröbenzell in der Gefahr, dass wir nach der Trockenlegung des natürlichen Sumpfes im 19. Jahrhundert und Anfangs des 20. Jahrhunderts auch im übertragenen Sinn wieder in einen solchen hineinkommen oder gar schon drinstecken ? Anhaltspunkte dafür gibt es. Zu Beginn der letzten Wahlperiode war wegen diverser Auffälligkeiten bei Bebauungsplänen die Einsetzung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe nicht nur im Gespräch, sondern es bestand laut Sitzungsprotokoll TOP 5.4. zu der Sitzung des Gemeinderats vom 11.12.2014 sogar „Einvernehmen, für die Besprechung des weiteren Vorgehens eine Arbeitsgruppe einzurichten“. Allerdings wurde eine solche Arbeitsgruppe dann aber nie eingerichtet. Die SPD brachte Bedenken vor, dass die Spiegelbildlichkeit der Fraktionen nicht gewahrt sei und dass eine solche Arbeitsgruppe nichtöffentlich tage. Meines Erachtens hätte trotzdem ein mit dem Gesetz und der Geschäftsordnung der Gemeinde in jeder Hinsicht übereinstimmender Weg gefunden werden können und wäre dieser Schritt allein schon wegen der Signalwirkung nach außen richtig gewesen. Die Aspekte der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit sind nämlich jetzt noch viel weniger erreicht, da die Vorwürfe der Unregelmäßigkeit damals zwar geäußert, aber völlig im luftleeren Raum stehen geblieben sind. Bei der Schwere der damals auch über die Presse öffentlich verlautbarten Vorwürfe (MM-Tagblatt vom 13./14.12.2014 „Hat Rathaus bei Baurecht geschummelt“; FFB-SZ  vom 15.12.2014 „Ende der Gefälligkeiten“; MM-Tagblatt vom 25.8.2015 „Vergabe von Baurecht gibt Rätsel auf“; MM-Tagblatt vom 27.8.2015;  „Wundersame Baurechtsmehrung beschäftigt Gemeinde weiter“ ) hätte der Gemeinderat diesen Sachverhalten unbedingt nachgehen und das Verfahren zur Aufklärung und die Ergebnisse öffentlich kommunizieren müssen. So aber geschah gar nichts. Es gibt einen sehr guten Leserbrief aus der Zeit damals im MM-Tagblatt vom 12.8.2015 von Wolfgang Rappl. Überschrift: „Die Vorwürfe müssen geprüft werden“.  Dem war schon damals und ist auch heute noch nichts hinzuzufügen.

Der neue Gemeinderat sollte deshalb zwei Dinge überlegen, a) ob er den damaligen Gedanken nicht nochmal aufgreift, um die nach wie vor im Raum stehenden Unregelmäßigkeiten sauber aufzuarbeiten und Transparenz herzustellen, sowie ferner b), ob die Kosten und die Finanzierung der Wählkämpfe hier am Ort  künftig nicht für alle transparent gehandhabt werden sollen. Man könnte das auch im Wege der Selbstbindung, also per Appell und Freiwilligkeit einführen. Letzten Endes könnte auch der Landesgesetzgeber gefragt sein, ob er nicht analog den Bundes- und Landtagswahlen (siehe § 18 Parteiengesetz) auch eine kommunale Wahlkampfkostenerstattung einführen will, die pro Wählerstimme einen bestimmten Betrag erstattet. Die politische Hygiene und auch die Chancengleichheit sollten uns einen gewissen Aufwand wert sein.