„Dieser Beschluss wäre wichtig gewesen“

In Blog by Johann G. Böhmer

So überschreibt Frau Schwind ihren Kommentar im Tagblatt am 21.3.2020 zu der Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats in der Sitzung am 19.3.2020, in der im TOP 4 ein Nachtragshaushalt hätte beschlossen werden sollen und damit die Voraussetzung dafür geschaffen hätte werden sollen, dass der Bürgermeister seinem ihm vom Gemeinderat in der Sitzung vom 5.3.2020 unter TOP 10 erteilten Auftrag nachkommen kann, das Vorkaufsrecht für das Rossmann-Grundstück in der Kirchenstraße auszuüben. In den sozialen Netzwerken wird nun von den Unterstützern Schäfers über die „Luschen“ geschimpft, die der Sitzung ferngeblieben sind und die damit an der Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats mitgewirkt haben. Gemeint mit diesen Angriffen ist damit vor allem der CSU-Bürgermeisterkandidat Kammerl, der unter denjenigen war, die an dieser Sitzung nicht teilgenommen hatten.

Faktencheck:

Jeder Gemeinderat ist nach Art. 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. Die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats wurde am 19.3.2020 nur um eine Person verfehlt. An der Sitzung hat nicht nur Herr Kammerl, sondern haben auch andere Mitglieder des Gemeinderats nicht teilgenommen, nach Information von FAKTENCHECK auch der 2. Bürgermeister Runge nicht. Nach Information von FAKTENCHECK hatte der Bürgermeister auf einen Protest des Gemeinderatsmitglieds Gerhard Beck (Freie Wähler) hin nach erfolgter Ladung allen Mitgliedern des Gemeinderats freigestellt, im Hinblick auf die besondere Gefahrenlage mit dem Corona-Virus zu der Sitzung zu erscheinen, und hat Anton Kammerl daraufhin sehr schnell von dem eingeräumten Dispens Gebrauch gemacht.

Wie kommt der 1. Bürgermeister dazu, den Gemeinderäten in einer Mail auf die Protestmail von Herrn Beck hin freizustellen, zu der Gemeinderatssitzung zu erscheinen oder nicht zu erscheinen ?

Die Annahme liegt nahe, dass diese Erklärung, die an sich Art. 48 Abs. 1 GO widersprach, der besonderen Situation geschuldet war, und dass sich der 1. Bürgermeister bemüht hat, durch Vorklärung bei den Fraktionen sicherzustellen, dass auf jeden Fall eine genügende Zahl von Mitgliedern des Gemeinderats erscheinen wird, um die Beschlussfähigkeit zu erreichen.

Warum wurde dann aber die Beschlussfähigkeit trotzdem nicht erreicht ? Offenbar wegen der Abwesenheit auch des 2. Bürgermeisters Runge, dessen Entschuldigung erst in der Sitzung verlesen wurde.

Bewertung:

Es stellt sich ein déjà-vu ein. Hatten wir das nicht schon einmal in einem anderen Fall, nämlich im Fall des geplatzten Tauschgeschäftes mit der Hexe, wo bei der entscheidenden Sitzung am 26.9.2019 der 1. Bürgermeister nicht an Beratung und Abstimmung teilnahm (sprich wieder einmal hinausging) und daher kein positiver Beschluss zustande kam und das Tauschgeschäft daher scheiterte ? Warum hat Frau Schwind nicht recherchiert, warum der 2. Bürgermeister nicht an der Sitzung am 19.3.2020 teilnahm, und berichtet sie das nicht ? Runges Fehlen war genauso kausal wie das von Kammerl. Der Ablauf führt zum Verdacht, dass das Fehlen von Runge nur taktisch motiviert war. Wird mit den Belangen der Gemeinde nur gespielt und wird der Durchschnittsbürger nur mit Halbwahrheiten abgespeist, um ihn zu manipulieren ?