Whistleblower-Schutz betrifft auch Gemeinden
Am 23. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie (RL) 2019/1937 erlassen. Sie dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen speziell definiertes Unionsrecht melden, z. B. auf dem Gebiet der Tiergesundheit oder der Produktsicherheit. Zur Umsetzung dieser sog. Whistleblower-Richtlinie (WBRL) war dem nationalen Gesetzgeber eine Frist gesetzt, die am 17.12.2021 ausgelaufen ist. Das Bundesjustizministerium …