Danke Stephan

In Blog by Johann G. Böhmer

Seit der Übergabe des Legalisierungsantrags von Frau Tatti am 30.10.20 an den Bürgermeister wartet Frau Tatti auf die vom Bürgermeister bei dieser Übergabe angekündigte Aufnahme eines angeblich ohnehin vom Gemeinderat beauftragten Vergleichsgesprächs. Es stellte sich inzwischen heraus, was der Bürgermeister mit dieser gemeindlichen Initiative meint. Es ist keineswegs ein Gesprächstermin mit dem Bürgermeister oder seiner Verwaltung gemeint, sondern diese Ankündigung meinte nur ein durch den Anwalt der Gemeinde Herrn Krieglsteiner der Anwältin von Frau Tatti mit Schreiben vom 13.10.2020 und 27.10.2020 unterbreitetes Angebot dahingehend, dass Frau Tatti gnädigerweise nicht nur weitere 1,8 qm rollstuhlfähigen Kiesbettbau bis einschließlich den Gully  (entsprechend dem Urteil des AG FFB), sondern nochmals 2- 3 qm zusätzliche Fläche bis einschließlich der Schlafzimmertüre (linke Türe im Plan unten) rollstuhlgerecht umgestaltet bekommt.

Planskizze aus dem Schreiben von RA Krieglsteiner vom 27.10.2020 an die Anwältin von Frau Tatti



 

Wie großzügig kann man da nur sagen. Eine Großzügigkeit, die wenig überzeugt, weil der nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) einzig mögliche Standard, dass das g a n z e Kiesbett vor der Wohnung von Frau Tatti rollstuhlgerecht sein muss, nicht erreicht wird. Zynisch ist auch die Formulierung, mit der Frau Tatti in dem Schreiben des Anwalts der Gemeinde zur Mitwirkung bei der nach dem Gerichtsurteil zu erstellenden Absturzsicherung eingeladen wird. Man kann das Schreiben auch so verstehen, dass damit eine Abgrenzung von der rollstuhlgerechten Fläche zu der verbleibenden Kiesfläche gemeint ist und nicht etwa eine solche an der Zeile der Betonkantensteine zu der Straße hin (siehe die Formulierung im Schreiben RA Krieglsteiner vom 27.10.2020: „Gleiches gilt für die Absturzsicherung. Hier würde sich meine Mandantin freuen, wenn Frau Tatti einen Vorschlag unterbreiten würde“). Die erste Variante passt besser zu dem Zynismus, den die Gemeinde schon die ganze Zeit in dieser Sache pflegt, denn Frau Tatti wird verulkt, wenn sie die Art einer weiteren Barriere, die sie dann zusätzlich zu dem Kiesbett von ihrem Strandkorb auf der Westseite der Terrasse trennen würde, selbst definieren soll.

Herr Dr.- Ing. Meißner hat sich schon Ende Oktober eingehend fachlich mit dem Gerichtsgutachten von Frau Dipl.-Ing. Silke Stadler auseinandergesetzt und es in allen zentralen Punkten widerlegt. Die mehrseitige Stellungnahme (hinterlegt im Blog vom 2.11.2020) wurde dem Bürgermeister am 30.10.2020 mit der Bitte um Prüfung übergeben. Bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister kürzlich am 4.12.2020, also fünf Wochen später, konnte dieser jedoch immer noch nichts sagen, ob die Stellungnahme von Dr. Meißner nun von der Verwaltung geprüft ist oder noch wird, und mit welchem Ergebnis, und ob und wann nun mit einer Zustimmung gerechnet werden kann. Gleichzeitig betonte der Bürgermeister allerdings noch einmal, dass er Herrn Dr. Meißner fachlich sehr schätze. Wie schön, hat er denn auch den Inhalt der Stellungnahme von Dr. Meißner gelesen und warum folgt er ihr dann nicht ?

Wahrscheinlich hat er sie nicht gelesen, jedenfalls verschanzte sich der Bürgermeister hilflos weiter hinter dem Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, welches aber, wie man aufgrund der Stellungnahme von Herrn Dr. Meißner weiß, falsch (und daher auch mit einer fristwahrenden Berufung angefochten) ist.

Offensichtlich will sich die Gemeinde weiterhin der Erkenntnis verschließen, dass Frau Tatti einen Anspruch auf nachträgliche Zustimmung zu dem von ihr veranlassten Kiesbettüberbau hat, und will man diese Frau unter allerlei Vorwänden weiter kleinkriegen und quälen. Es sind im Übrigen auch keine Gründe erkennbar, warum der schon bestehende Kiesbettüberbau mit Holzbohlen durch eine andere rollstuhlgerechte Oberfläche ersetzt werden sollte, wo doch die jetzige schon passt.

Offenbar sind auch die Gemeinderatsmitglieder einen Monat nach der Übergabe immer noch nicht über den förmlichen Antrag von Frau Tatti und die Stellungnahme von Dr. Meißner informiert ! Statt den Antrag prüfen zu lassen, führt der Bürgermeister das Wort von einem Schwarzbau im Munde und suggeriert öffentlich, dass er dagegen vorgehen m ü s s e.

Die Unterstützer von Frau Tatti sind nun seit mehreren Monaten intensiv mit der Sache befasst. Mit dem Antrag von Frau Tatti und der Stellungnahme von Dr. Meißner hätte die Gemeinde die Möglichkeit, gesichtswahrend aus der Sache herauszukommen. Fünf Wochen nach Abgabe dieser Unterlagen beim Bürgermeister ist jedoch immer noch nicht erkennbar, dass die Gemeinde diesen Weg beschreiten will.

Statt die Verwaltung anzuweisen, endlich den Antrag zu prüfen, belügt der Bürgermeister die Öffentlichkeit, indem er behauptet, keine Handlungsspielräume zu haben, und der Gemeinderat stützt ihn durch sein Schweigen bei dieser Posse, obwohl seine Mitglieder wissen oder zumindest wissen könnten, dass es mit der Stellungnahme Meißner und dem mit Skizzen bestückten Antrag der Betroffenen ein neues Verfahren und vor allem auch neue Fakten gibt.

„Bitte einmal aufwachen !“ kann man zu diesen Mandatsträgern nur sagen. Es ist nicht nur der Bürgermeister, der für diese grässliche Misere verantwortlich ist, sondern es sind auch diese Mandatsträger, weil sie den Kopf in den Sand stecken und nicht das tun, was ihre Pflicht wäre, nämlich die Verwaltung entsprechend Recht und Gesetz zu überwachen und ihr die nötigen Vorgaben zu machen. Sie agieren stattdessen wie die bekannten three monkeys, nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.

„Danke Stephan“ deshalb, weil Stephan Steinherr, Gemeinderat der UWG, faktencheck nach einer Mail von Johann Böhmer am 15.9.2020, die an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates ging, darauf hingewiesen hat, dass der Mieter, der zwecks Barrierefreiheit auf seine Kosten – genau so nämlich stellt es sich das Gesetz vor – nachrüsten will, dem Vermieter seinen Plan prüffähig darlegen muss (siehe das im blog vom 1.10.2020 hinterlegte Mail von Stephan Steinherr vom 15.9.2020). Daran hat es tatsächlich noch gefehlt und das hat Frau Tatti nun nachgeholt. Stillschweigend tut die Gemeinde allerdings so, dass Frau Tatti mit der vorgezogenen Realisierung ihr Recht aus § 554a BGB auf barrierefreien Ausbau verwirkt habe. Das stimmt aber nicht, wie sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und aus Art. 76 Abs. 1 BayBO ergibt: die Beseitigung von illegal errichteten baulichen Anlagen darf nur verlangt werden, wenn anders rechtmäßige Zustände nicht hergestellt werden können, z. B. durch Einreichung eines genehmigungsfähigen Bauantrags. Das ist Grundwissen eines Jurastudiums. Für nichtbauliche Anlagen – um eine solche handelt es sich bei der schwimmend verlegten Holzkonstruktion hier – muß dies erst recht gelten. Wenn die Gemeinde anderer Meinung ist, soll sie ein Ablehnungsschreiben schicken. Wenn die Verwaltung das nicht versteht oder verstehen will, soll sie der rechtskundige Referent für Recht und Digitalisierung Dr. Axel von Walter doch bitte darüber aufklären. Der „Zuhilfenahme“ eines externen Rechtsanwalts braucht es dafür nicht.

Durch das störrische Verhalten der Gemeinde werden seit über drei Jahren völlig sinnlos Gerichte, Sachverständige und teure Anwälte beschäftigt. Der Anwalt der Gemeinde ist übrigens gleichzeitig der Privatanwalt des Bürgermeisters. Wie konnte es dazu kommen? Warum nimmt der Gemeinderat das hin? Anwälte sind nicht immer daran interessiert, Streitigkeiten schnell und wirksam zu beenden. Warum lässt sich der Gemeinderat das Heft dermaßen aus der Hand nehmen?

Den Letzten beißen die Hunde. Frau Tatti mit ihren 33 kg ist sozusagen am Ende der Nahrungskette. Was sagt eigentlich der Mollath-Versteher, Bäume-Umhacker und „Abfrühstücker“ Runge zu der ganzen Sache ? Alles wahrscheinlich kein Problem. Und den Kaffee zum Frühstück gibt es wahrscheinlich von Tchibo !