Aufs falsche Pferd gesetzt ?

In Blog by Johann G. Böhmer

Höchst bemerkenswert ist die heutige Meldung in der örtlichen Presse, dass die beiden Gemeinderätinnen Ursula Retz und Larissa Holmer die Fraktion der Gröbenzeller GRÜNEN verlassen und zur UWG, der Gruppierung von Bürgermeister Schäfer, wechseln.

FFB Tagblatt – Zwei Gröbenzeller Grüne wechseln die Fraktion

FFB SZ – Zoff bei Gröbenzells Grünen

SZ Kommentar – Tiefpunkt für die Gleichberechtigung

Als Grund geben die beiden zu der UWG wechselnden Gemeinderätinnen persönliche Differenzen mit einem (oder zwei ?) 2020 neu gewählten Fraktionskollegen an. Die UWG-Fraktion wächst damit zur Freude von Bürgermeister Schäfer auf 10 Personen an (den Bürgermeister mitgerechnet), die Fraktion der GRÜNEN schrumpft hingegen auf fünf Personen (von 30 Sitzen, ohne Bürgermeister) und ist damit nur noch halb so groß wie die UWG.

Wieder zeigt sich: wenn Schäfer seine Macht ausbauen kann oder meint, sie absichern zu müssen, kennt er keine Freunde und keine Verwandten. Seine Freude ist verständlich: als er 2008 als Einzelkämpfer der UWG in den Gemeinderat einzog, wirkte er aufgrund seiner fehlenden politischen Erfahrung bemitleidenswert und wurde in einem Akt quasi von kommunalpolitischer Nächstenliebe von den beiden GRÜNEN Martin Runge und dessen Mitarbeiterin im Landtagsbüro (und ebenfalls Gröbenzeller GRÜNEN-Gemeinderätin) Sabine Gramer-Muck unter ihre Fittiche genommen. Damals hatten die GRÜNEN im Gröbenzeller Gemeinderat fünf Sitze (bei 24 insgesamt) und die UWG nur den Sitz von Schäfer. Innerhalb von 13 Jahren haben sich jetzt die Verhältnisse komplett umgedreht. Man kann es nicht anders sagen: die GRÜNEN Freunde wurden von Schäfer, dem Hospitant von 2008, glatt kannibalisiert. Und der Druck auf die jetzt noch verbliebenen fünf Leute in der Fraktion, alles Männer, geht weiter, wie man aus dem heutigen Kommentar der FFB-SZ erahnen kann. Dort titelt die FFB-SZ: „Tiefpunkt für die Gleichberechtigung“. Das heißt: Schuld sind die verbliebenen Männer: warum sind sie nicht Frauen-freundlicher ?

Es darf allerdings bezweifelt werden, ob Ursula Retz und Larissa Holmer die Sachlage bei ihrer Entscheidung, jetzt die Fraktion zu wechseln, wirklich voll überblicken:

Die von dem 80-jährigen Mann (Vordermann) im Auftrag des Kompagnons des Bürgermeister erhobene Räumungsklage gegen die widerspenstigen Mieter in dem vom Bürgermeister und seinem Kompagnon (Hintermänner) angeblich erworbenen Objekt „Am Weidegrund 1“ („hippe Halle“) ist vor einigen Wochen zurückgenommen worden. Allerdings haben die Mieter der Klagerücknahme nicht zugestimmt, sondern sind zum Gegenangriff übergegangen, indem sie Schäfer und seinem Kompagnon den Streit verkündet und gegen den von Schäfer und seinem Kompagnon zur Räumung vorgeschobenen 80-jährigen Kläger widerklagend Zwischenfeststellungsklage erhoben haben, dass die von diesem Strohmann ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind und dass der Kläger aufgrund bestehender Geschäftsunfähigkeit kein Eigentum an dem Grundstück erwerben konnte und erworben hat. Damit entfällt dann logischerweise auch die Grundlage für die nach völlig überraschender Vorkaufsrechtsausübung erfolgte sofortige Weiterveräußerung dieses Mannes an den Bürgermeister und dessen Kompagnon. Im Kern geht es dabei nicht nur um die Geschäftsfähigkeit dieses 80-jährigen Mannes, sondern auch um die Frage, ob Schäfer und sein Geschäftspartner diesen Mann als willensloses Werkzeug nicht nur zur Räumung, sondern vorher schon auch als Vehikel und willenloses Werkzeug zum Erwerb benutzt haben.

Mit der kürzlichen Rücknahme der Klage wollte der Kompagnon des Bürgermeisters der Ausführung eines schon gefassten gerichtlichen Beweisbeschlusses entgehen, gemäß dem die Geschäftsfähigkeit dieses Mannes untersucht werden sollte. Damit hat sich der Kompagnon des Bürgermeisters in dem Räumungsprozess in die Rolle des Unterlegenen begeben. Es liegt somit auf der Hand, dass Schäfer und sein Kompagnon diesen Mann sehenden Auges, man kann auch sagen kaltblütig, der Gefahr aussetzen, die Geschäftsfähigkeit gerichtlich aberkannt zu bekommen, obwohl dieser Mann als früherer Erbbau- und Vorkaufsberechtigter nach dem Verkauf des Grundstücks eigentlich gar nichts mehr mit der Sache zu tun hat und für die Käufer Schäfer und den Kompagnon nur noch einen letzten Dienst leisten soll. Der Mann ist 80 Jahre alt und hatte vor einigen Jahren nach Angabe der Mieter einen schweren Schlaganfall. Dieser Mann soll jetzt offenbar die Kohlen für Schäfer und seinen Kompagnon aus dem Feuer holen und sich einer höchst riskanten Begutachtung unterziehen. Das ist die Denkweise unseres Bürgermeisters Schäfer, der vor den beiden letzten Kommunalwahlen jeweils gesagt hat, er werde sich aus allen geschäftlichen Tätigkeiten zurückziehen, siehe Faktencheck vom 4.1.2021: „Laut Bericht der FFB-SZ vom 5.2.2016 „Kultlokal „Die Hexe“ vor der Schließung“ hat sich Schäfer, seitdem er Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell ist, also seit März 2014, aus allen Geschäften der Familienunternehmen zurück gezogen“.

So ein Mann sollte wegen fehlender fachlicher, aber auch charakterlicher Eignung nach Meinung von Faktencheck nicht mehr länger Bürgermeister unserer Gemeinde sein. Er hat sich auf höchst verdrehte Weise in einen fremden Kaufvertrag hineingezwängt, wobei wohl auch wahltaktische Gründe mit hereinspielten, weil Schäfer vor der Kommunalwahl 2020, bei der er zur Wiederwahl antrat, nicht offen als Erwerber eines Grundstücks der Familie seines Amtsvorgängers (und politischen Gegners) in Erscheinung treten wollte. So bremste er lieber nichtsahnende auswärtige Kaufinteressenten aus, die für ihre Betriebe dringend auf neue Mieträume angewiesen waren, indem er diese noch zur rechten Zeit (= vor Ende 2019 und damit vor Ablauf der Vorkaufsberechtigung des oben genannten 80-jährigen Mannes) in dem Glauben einen Kaufvertrag abschließen ließ, sie hätten eine ernsthafte Chance, das Grundstück zu erwerben, obwohl im Hintergrund bereits alles darauf ausgerichtet war, das Grundstück sich dann hinten herum zu greifen, und zwar so, dass der wahre Sachverhalt, dass Schäfer das Grundstück erworben hat, erst nach der Wiederwahl von Schäfer herauskam.

Faktencheck hat schon vor der Klagerücknahme dazu aufgerufen, die Sache nach allen Richtungen zu untersuchen und sich dabei vor allem an den Gemeinderat gewandt, siehe den Faktencheck vom 18.4.2021 am Ende. Außer Bemäntelungen und Beschwichtigungen ist von dort jedoch nichts gekommen. Bei einer Untersuchung wäre man auch auf die Auffälligkeit gestoßen, dass ein laufendes Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ zufällig kurz vor der Beurkundung des Erstvertrages noch schnell eingestellt wurde. Das eine war Anfang ( 6.6.2019, TOP 9), das andere war Ende Juni 2019 (25.6.2019). Wie sich dann bei dem Bauantrag von Schäfer Anfang 2021 (2.2.2021, TOP 11) zeigte, war diese B-Plan-Einstellung für Schäfer dann zufällig günstig.

Der oben dargestellte Sachverhalt ist seit Wochen bekannt oder wäre jedenfalls – bei Interesse – schon längst leicht in Erfahrung zu bringen gewesen. Faktencheck befürchtet, dass Frau Holmer und Frau Retz genauso wie dieser 80-jährige Mann, von dem Schäfer und sein Kompagnon das Grundstück gekauft haben, auch nur benutzt werden, um Schäfer den Erfolg seiner Transaktion zu sichern und seine Weste dabei rein zu halten.

Bei dem Ganzen fragt man sich, wie ein Fraktionswechsel im Fall von Frau Retz überhaupt gehen soll, denn sie will die Mitgliedschaft bei der Partei ja laut Presse beibehalten. Gibt es also jetzt auch Leihmandatsträger*innen ?

Bild: pixabay