Fuchs, Du hast die Gans gestohlen – oder: „Schäfer first“ in Gröbenzell ?

In Blog by Johann G. Böhmer

Es darf mit Spannung erwartet werden, wie die Diskussion am kommenden Donnerstag, 22.4.2021, im Gemeinderat zu den TOPS 7 und 8 im öffentlichen Teil verläuft, und ob hier ggf. Beschlüsse gefasst werden.

Unter TOP 7 wird unter dem Stichwort „Geschäftsordnung““ ein Antrag der SPD-Fraktion behandelt. Hier geht es nach der etwas kryptischen Formulierung der Bekanntmachung um „Fragestellungen Nebentätigkeiten eines kommunalen Hauptorgans“. Unter TOP 8 heißt es in der Bekanntmachung zum Gegenstand „Geschäftsordnung: Antrag von Herrn Dr. Martin Runge: Befassung mit der Aufforderung eines Gröbenzeller Bürgers an den Gemeinderat, eine rechtliche Frage zu prüfen“.

Faktencheck:

Zu TOP 7: Kommunale Hauptorgane sind nach der Definition des Art. 29 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) der 1. Bürgermeister und der Gemeinderat. Somit dürfte es in TOP 7 um eine Frage wegen Tätigkeiten des 1. Bürgermeisters außerhalb seines Amtes als Bürgermeister gehen.

Zu TOP 8: Mit der Aufforderung eines Gröbenzeller Bürgers zu einer Prüfung fällt einem aus der letzten Zeit der Auftritt von Detlef Arzt in der Aktuellen Viertelstunde in der Gemeinderatssitzung am 25.3.2021 ein, in der Detlef Arzt den Gemeinderat aufforderte, zu prüfen, ob der 1. Bürgermeister Schäfer  im Zusammenhang mit einem in 2020 dem Gemeinderat von einem Anwalt bekanntgegebenen Vorgang eine Amtspflicht verletzt habe, indem er dienstliches Wissen für private Zwecke ausgenutzt habe.

Über die Prüfungsbitte von Detlef Arzt in dieser Gemeinderatssitzung ist im Anschluss an die Sitzung auch in der Presse berichtet worden:

FFB-Tagblatt vom 27./28.3.2021: Bürgermeister im Visier

Laut Informationen von Faktencheck hat der 2. Bürgermeister Runge auf die Prüfungsbitte in der GR-Sitzung zwar gleich mit der Erklärung reagiert, er habe Arzt ja den Sachverhalt schon früher mehrfach dahingehend erklärt, dass Bürgermeister Schäfer schon lange Jahre Kontakt mit dem Mann habe, der Schäfer das Grundstück verkauft habe, jedoch hat Runge gleichwohl versprochen, der Prüfungsbitte Folge zu leisten. Dieses Versprechen will Runge nun in der der kommenden Gemeinderats-Sitzung offenbar einlösen.  

In dem Bericht des Tagblatts vom 27./28.3.2021 wird über die Reaktion Runges berichtet, er habe die Frage von Arzt „prompt beantwortet“: Schäfer und ein damaliger Mieter des Gebäudes seien „„seit Jahrzehnten verbandelt““ und „„stehen“ in im engen Kontakt miteinander“. Der betreffende Absatz in dem Bericht des Tagblatts schließt mit den Worten: „Damit war das Thema, woher Schäfer sein Wissen haben konnte, erledigt“. Von daher kann man sich schon denken, auf welcher Linie und mit welcher Tendenz sich der TOP 7 in der kommenden Sitzung wohl abspielen wird.

Leider war der Bericht in der Ausgabe vom 27./28.3.2021 wieder einmal eine sehr unkritische Berichterstattung des Tagblatts. Denn natürlich war (und ist) das Thema mit der Äußerung Runges alles andere als erledigt.  

Vor der Gemeinderatssitzung am 25.3.2021 hatte im Gegensatz zu dieser (Hof-)Berichterstattung im Tagblatt die FFB-SZ in Artikeln von Gerhard Eisenkolb zweimal schon sehr kritisch über die geschäftlichen Aktivitäten des 1. Bürgermeisters berichtet:

FFB-SZ vom 24.3.2021: Bürgermeister muss sich rechtfertigen

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/interessenskonflikte-buergermeister-muss-sich-rechtfertigen-1.5244313

und einen Monat vorher schon:

FFB-SZ vom 24.2.2021: Bürgermeister mit Geschäftssinn

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/groebenzell-buergermeister-mit-geschaeftssinn-1.5216533

Das mag die forsche Vorwärtsverteidigung Runges psychologisch erklären. Auch Faktencheck hatte im Übrigen bereits auf das Thema hingewiesen, und zwar in dem zweiten Teil des Blogs vom 4.1.2021:

https://www.gröbenzell-faktencheck.de/2021/01/04/die-guten-ins-toepfchen-die-schlechten-ins-kroepfchen/

Bewertung:

Man kann gespannt sein, wie die Verwaltung, die beiden Bürgermeister-Stellvertreter Runge und von Uckermann und die Mitglieder des Gemeinderates mit der Sache umgehen. In einer besonderen Verantwortung und daher besonders im Fokus stehen vor allem Runge und die Fraktionsvorsitzenden von SPD, GRÜNEN und CSU (Peter Falk, Ursula Retz und Anton Kammerl).

Dass die UWG ihrem Bürgermeister nicht in den Rücken fallen wird, versteht sich von selbst. Bei den GRÜNEN wird es darauf ankommen, ob sich irgendwer traut, Runge etwas entgegen zu setzen. Runge hat aufgrund seiner bei weitem größten politischen Erfahrung von sämtlichen Fraktionsmitgliedern der GRÜNEN, seiner langjährigen Mandate auch als Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender im Kreisrat, sowie auch aufgrund seiner unverhohlenen Nähe zu Schäfer eine absolute Sonderstellung.  Er hat 2014 Schäfer mit zum Bürgermeister gemacht und war im Wahlkampf damals näher bei Schäfer als bei dem Kandidaten seiner Partei (Daniel Holmer). Markus Rainer war zwar in früheren Wahlperioden in der Fraktion der GRÜNEN zweitweise ein Antipode von Runge, hat aber Runge eigentlich nie öffentlich kritisiert. Die CSU-Fraktion hat seit dem Ausscheiden von Andreas Berger im Jahr 2016 aus dem Gemeinderat keinen Juristen mehr in ihren Reihen. Der Rückzug von Thomas Breitenfellner aus der Politik 2017 bedeutete den Verlust eines Schwergewichts in dessen besten Jahren. Anton Kammerl hat mit bewundernswertem Gleichmut bisher alle Spitzen und Verächtlichkeiten von Runge, Falk und Schäfer über sich ergehen lassen und ist sich immer treu geblieben.

Coronabedingt ausgefallene Schulung der neuen Gemeinderatsmitglieder

Ein Manko für die 14 neuen Mitglieder im Gemeinderat seit März 2020 ist, dass als Folge von Corona die äußerst hilfreichen Seminare des Bayerischen Selbstverwaltungskollegs nicht stattgefunden haben. Von ihm werden zu Anfang einer neuen Wahlperiode Schulungen durch versierte Praktiker auf allen wichtigen Gebieten der Gemeinderatsarbeit angeboten. Die Kurse bieten auch Gelegenheit, aktuelle Fragen aus der eigenen Gemeinde einzubringen. Unsere neuen Gemeinderatsmitglieder hatten bisher weder die Gelegenheit zu solchen Schulungen noch dabei zu Fragen zu aktuellen praktischen Problemen in ihrer Gemeinde, weil bisher keine solchen Kurse stattgefunden haben. Sie sind darauf angewiesen, zu glauben/oder nicht zu glauben, was die Verwaltungsspitze, die Verwaltung oder dienstältere Gemeinderatsmitglieder zu dieser oder jenen Sache sagen.

Seit Jahren nicht besetzte, man kann inzwischen sagen blindgeschaltete Stelle „Rechtsangelegenheiten“ bei der Gemeinde

Ein großes Manko für alle (arbeitswilligen, wissenfreudigen) Mitglieder des Gemeinderates, nicht nur die neuen, aber für sie ganz besonders, ist, dass die Stelle „Rechtsangelegenheiten“ in der Gemeinde beharrlich nicht besetzt ist, siehe dazu das aktuelle Organigramm, dort Hauptamt H3:

https://www.groebenzell.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/organigramm.html

Das bedeutet, dass sich die Mitglieder des Gemeinderates weder bei der Sitzungsvorbereitung noch in der Sitzung an eine Volljuristin/ einen Volljuristen wenden können, um zu einer Sache eine qualifizierte juristische Auskunft zu erhalten. In Fragen des Nebentätigkeitrechts wäre dies jetzt z. B. sehr hilfreich, weil diese Materie doch sehr speziell ist.

Nach Auffassung von Faktencheck ist es der Verwaltungsspitze, also dem 1. und dem 2. Bürgermeister ganz recht, dass eine solche Möglichkeit nicht besteht, denn dadurch können sie die Vorgänge nach ihren Vorstellungen besser steuern und müssen sie nicht mit unbequemen Fragen, Statements oder Anträgen rechnen. Stattdessen hat der Bürgermeister schon zu Beginn seiner Amtszeit 2014 verfügt, dass alle Anfragen an die Verwaltung grundsätzlich über ihn laufen sollen, damit er über alles Bescheid weiß.

Nach Auffassung von Faktencheck ist dies ein ganz klares Anzeichen dafür, dass die Verwaltung hier in Gröbenzell manipulativ geführt wird. Man kann auch sagen, es ist ein Korruptionsanzeichen.

Seit Jahren bedenkliche Praxis der Einholung von externer juristischer Dienstleistung nur auf dem kurzen Dienstweg

Es haben sich sach- und rechtskundige Mitglieder des Gemeinderats schon in der zurückliegenden Wahlperiode kritisch zu der ständigen ad-hoc Heranziehungspraxis des 2. Bürgermeisters Runge geäußert, der in Gemeindeangelegenheiten bei Bedarf immer den externen Rat desselben Anwalts suchte, mit dem zusammen er vor vielen Jahren ein Buch über den Mobilfunk geschrieben hat (RA Frank Sommer). Es wurde artikuliert, der externe juristische Beratungsdienst der Gemeinde solle doch einmal förmlich ausgeschrieben werden. Geschehen ist seitdem nichts, jedenfalls ist dies Faktencheck nicht bekannt.

Keine Selbstverpflichtungserklärung zu transparentem und maßvollem Verhalten

Es gibt auch keine Selbstverpflichtungserklärung in unserer Gemeinde, in der sich Bürgermeister und Gemeinderäte zu transparentem Handeln und vor allem zur Unterlassung oder zumindest Anzeige von Handlungen verpflichten, die eine Interessenkollision begründen können oder die Rechte, Belange oder Interessen der Gemeinde schädigen können. Es kann auch einmal in eine Konkurrenzsituation um ein Grundstück auftreten. Andere Kommunen kennen solche Selbstverpflichtungen schon. Sie werden jedem Mandatsträger bei Beginn seines Amtes zur Unterzeichnung vorgelegt.

Selbstbedienungsladen Gemeinde ?

Im Falle unseres 1. Bürgermeisters Schäfer geht es nicht um Nebentätigkeiten im klassischen Sinne, also z.B. Tätigkeiten bei anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung, um Vortragstätigkeiten, Tätigkeiten als Gutachter etc., sondern darum, dass der 1. Bürgermeister jetzt im Fall des Grundstücks „Am Weidegrund 1“ jemand als Strohmann dazu bedungen hat, für ihn ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück auszuüben, um selbst auf diesem Weg an das Grundstück zu kommen, um dann weiter die auf dem Grundstück befindliche Halle in großem Stil für eine Vielzahl von Nutzungsformen zu entwickeln , umzubauen und breitgefächert auf dem Markt anzubieten.

Offenkundiger privater Bauantrag des 1. Bürgermeisters für ein Großprojekt in der Gemeinde auf dem Grundstück „Am Weidegrund 1“ in Gröbenzell

Dazu hat der 1. Bürgermeister bei der Gemeinde unlängst einen Bauantrag eingereicht, der am 2.2.2021 im Bauausschuss behandelt (und von diesem befürwortet) worden ist. Die Identität von Antragstellern von Bauanträgen ist zwar zu Recht aus Datenschutzgründen von der Gemeindeverwaltung anonym zu handhaben. In diesem Fall ist jedoch durch von dem Kauf durch den Bürgermeister (und eines Kompagnons) betroffenen Mietern recherchiert und gestreut worden, wer hier der Erwerber ist, nämlich der 1. Bürgermeister (und sein Kompagnon). Damit ist dieser Sachverhalt öffentlich bekannt. Der Bürgermeister hat sich zu dem Sachverhalt zwar früher nichtwissend gestellt, er kann den Sachverhalt als solchen inzwischen aber nicht mehr bestreiten.

Wie man hört, soll der 2. Bürgermeister Runge dem 1. Bürgermeister Schäfer dringend abgeraten haben, diesen Bauantrag zu stellen, wahrscheinlich in der Voraussicht, dass es deswegen höchstwahrscheinlich Fragen geben wird, und dass der 1. Bürgermeister deswegen angegriffen werden wird.

Vorliegend geht es, soweit Faktencheck der Fall bekannt ist, nicht nur darum, dass der Bürgermeister für sich privat oder eine schon bestehende oder noch zu gründende Firma von ihm ein großes Grundstück für ein imposantes neues Projekt erworben hat, sondern auch um die Art und Weise, wie er das mit einem äußerst dubiosen Strohmanngeschäft getan hat.

Altmieter in dem Objekt sind seit Übernahme des Besitzes des Objekts durch Schäfer und Kuchenreiter ständig mit Stromunterbrechungen konfrontiert, deren Aufklärung sich sehr schwierig gestaltet.

Angeblich soll der 2. Bürgermeister Runge im nichtöffentlichen Teil der Ferienausschusssitzung vom letzten August, als den Mitgliedern des Ferienausschusses die Stellung einer Strafanzeige und eines Strafantrages u.a. gegen den 1. Bürgermeister, Herrn Schäfer, wegen Verdacht eines gemeinschaftlichen Betrugs zu Lasten der geschädigten Erstkäufer des Grundstücks bekannt gegeben wurde, die Vorwürfe zurückgewiesen haben und versucht haben, den Mitgliedern des Gemeinderates schmackhaft zu machen, zur Abwehr von Verdächtigungen auch gegenüber Mitgliedern des Gemeinderats vorsorglich einen Anwalt zu beauftragen.

Zur Rolle des 2. Bürgermeisters Runge

Nach Auffassung von Faktencheck macht sich der 2. Bürgermeister mit seinem Verhalten verdächtig, dem 1. Bürgermeister bei rechtswidrigem, vielleicht sogar strafbarem Handeln zu unterstützen und ihm die Früchte rechtswidrigen Tuns zu sichern.  Dazu gehört natürlich auch der Verdacht, der Bürgermeister könnte beim Erwerb des Grundstücks dienstliches Wissen ausgenutzt haben, wie es Detlef Arzt in seiner Frage in der Aktuellen Viertelstunde am 25.3.2021 in den Raum gestellt hat. Das wäre dann natürlich ein Amtsmissbrauch, somit auch dienstrechtlich relevant. Es ist dabei keinesfalls so, dass der Verdacht, den Detlef Arzt geäußert hat, völlig absurd ist. Denn eine Vorkaufsrechtsanfrage eines Notars geht nach einer Beurkundung immer auch und ausnahmslos auf jeden Fall an die Kommune, in der das Grundstück gelegen ist. Somit ist der Bürgermeister einer solchen Kommune in einer privilegierten Position, die ein normaler Bürger nicht hat. Und diese Position konnte Bürgermeister Schäfer hier auch unabhängig von einer parallelen privaten Informationsquelle nützlich sein, denn ab Eingang der Anfrage bei der Gemeindeverwaltung wußte er nun quasi auch amtlich, dass nun eine Frist für die Vorkaufsrechtsausübung lief und Abreden mit dem Vorkaufsberechtigten und z. B. eine Kaufpreisfinanzierung unter Dach und Fach zu bringen waren.

Gefahr von dahin schwelenden Interessenkollisionen

Nicht zuletzt kann das Verhalten des Bürgermeisters auch zivilrechtlich Folgen haben, indem z. B. Regressansprüche gegen ihn gestellt werden. Nach Information von Faktencheck soll der entscheidende Vertrag, der die Unterwerfung der Erstkäufer unter die Vorkaufsrechtsausübung enthält, wegen arglistiger Täuschung von den Erstkäufern angefochten sein. Diesen Erstkäufern, es sind Betriebsinhaber gewerblicher Unternehmen, wurde durch das heimliche An-Sich-Ziehen des Grundstücks durch den Bürgermeister ein dringender Umzug aus einem gekündigten Objekt in einem Gewerbegebiet im Münchner Westen verbaut, dies mit schwerwiegenden, evtl. sogar existenzbedrohenden Folgen für mindestens zwei Betriebe.

Konsequenz: Forderung nach sofortiger sauberer Aufarbeitung „sine ira et studio“ (ohne Zorn und Eifer)

Es ist nach Auffassung von Faktencheck im dringenden Interesse der Gemeinde, eine saubere interne Klärung nach allen Richtungen durchzuführen. Dies muss schnell und gründlich in Angriff genommen werden, bevor jemand vielleicht noch auf die Idee kommt, den geschädigten Erstkäufern Kompensationen durch Hilfe beim Erwerb anderer Grundstücke und eine anschließende großzügige verwaltungsmäßige Befreiungspraxis in Aussicht zu stellen.  Die aberwitzige Idee mit dem Tauschgeschäft bei der Hexe darf auf keinen Fall eine Neuauflage erleben.