Durch die Rosa Brille gesehen

In Blog by Johann G. Böhmer

Die konstituierende Sitzung des Gröbenzeller Gemeinderats am 7.5.2020 brachte keine großen Überraschungen. Martin Runge von den GRÜNEN wurde gegen Anton Kammerl (CSU) wieder zum 2. Bürgermeister gewählt. Bei der Wahl zum 3. Bürgermeister setzte sich das neue Gemeinderatsmitglied Gregor von Uckermann (SPD) gegen Brigitte Böttger (CSU) durch. Dem bisherigen 3. Bürgermeister Axel von Walter (SPD) wurde ein neues Referat „Recht und Digitalisierung“ geradezu auf den Leib geschneidert. Damit ist abgesichert, dass der für die Gemeinde notwendige juristische Sachverstand weiter vor allem aus der SPD-Fraktion kommen soll. Runge kommentierte laut Tagblattbericht vom 9.5.2020. „Wir freuen uns, wenn wir nicht teure Experten einkaufen müssen“. Faktencheck sieht dies allerdings kritisch, und zwar nicht etwa wegen Zweifeln an der juristischen Qualifikation des Rechtsanwalts und Lehrbeauftragten an der LMU München Dr. Axel von Walter, sondern weil dies die Dinge zu sehr in milden Glanz taucht. Die ehrenamtliche Tätigkeit eines Referenten im Gemeinderat wird in Gröbenzell mit 55 €/Monat vergütet. Das ist ein Bruchteil eines anwaltlichen Stundenhonorars. Eine Gemeinde von der Größe und der Lage Gröbenzells direkt an der Grenze zur Landeshauptstadt München bräuchte einen hauptamtlichen Juristen oder Verwaltungsfachmannn an leitender Stelle , wenn schon – wie bei uns in Gröbenzell – der Erste Bürgermeister kein Volljurist oder ausgewiesener Verwaltungsfachmann ist. Nebenbei und ehrenamtlich kann diese Aufgabe von einem Referenten nicht erledigt werden. Die politische Führung der Gemeinde scheut sich aber, so jemanden hauptamtlich zu holen, weil sie dann vieles nicht mehr einfach so hemdsärmelig bestimmen und praktizieren könnte wie bisher. Axel von Walter gibt dafür das Mäntelchen seiner Reputation und seiner Expertise her. Dafür ermöglichen Schäfer und Runge der SPD, von Uckermann weiter als nächsten Bürgermeisterkandidaten aufzubauen. So sehen eben politische Deals aus. Ob das auch dem Wohl der Gemeinde dient, mag dahingestellt sein.