Einerseits die üblichen Kabbeleien, andererseits ein Verlust an Klarheit
Das mit Spannung erwartete Sitzungsprotokoll von der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 7.5.2020 ist da und löst die Frage, warum die SPD-Gemeinderatsmitglieder bei der Wahl der Referent*innen CSU-Kandidat*innen auch dann abgelehnt haben, wenn es keine Gegenkandidat*innen gab. Es war offenbar eine Retourkutsche, nachdem der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Falk (SPD), wie ebenfalls aus dem Protokoll hervorgeht, zuvor bei seiner Wahl zum Referenten für Soziales und Wohnungsbau neun Gegenstimmen – wohl aus der Ecke der CSU – bekommen hatte. Die CSU hatte Falk bei dessen Wahl die Zustimmung verweigert, nachdem die frühere Fraktionsvorsitzende der CSU Brigitte Böttger erklärt hatte, dass ihre Fraktion gegen eine Kombination dieser beiden Sachbereiche ist. Somit können diese Vorgänge wohl unter der Rubrik „übliche Kabbeleien“ verbucht werden.
Aufgefallen ist bei der Durchsicht des Protokolls jedoch, dass die Kampfabstimmungen nicht aufscheinen. Kampfabstimmungen gab es, wie aus Presseberichten über die Sitzung zu entnehmen ist, bei der Wahl des Referenten für Gewerbe und Wirtschaftsförderung zwischen Michael Jaumann (CSU) und Wolfgang Netschert (Freie Wähler), der Wahl der Referentin/des Referenten für Planung und Ortsentwicklung zwischen Andrea Schuster (SPD) und Anton Kammerl (CSU) und bei der Wahl des Referenten für Feuerwehr, Rettungsdienste und technische Sicherheit zwischen Dr. Thomas Greiffenhagen (GRÜNE) und Michael Schweyer (CSU) – im ersten Fall mit Ausgang für Wolfgang Netschert mit 22:9 Stimmen, im zweiten Fall mit Ausgang für Andrea Schuster mit 17:14 Stimmen und dritten Fall mit Ausgang für Dr. Thomas Greiffenhagen mit 20:11 Stimmen. Im Sitzungsprotokoll steht jeweils nur, wie die Stimmenzahlen waren, nicht aber, warum es Gegenstimmen gab, ob es nur Neinstimmen waren oder eben Stimmen für einen anderen Kandidaten.
Dabei kann meines Erachtens nicht damit argumentiert werden, in Gröbenzell würden Sitzungsprotokolle seit vielen Jahren nur mehr als Ergebnisprotokolle und nicht als Verlaufsprotokolle geführt, denn dieser Unterschied bezieht sich nur auf die Beratung von Sitzungsgegenständen, nicht aber auf die Wahl zwischen mehreren Kandidat*innen. Bei der konstituierenden Sitzung vor sechs Jahren wurde der einzige Fall, in dem es eine Kampfabstimmung gab, nämlich die Vergabe des Seniorenreferates damals zwischen Franz Eichiner (SPD) und Dr. Reinhard Paesler (CSU) im Protokoll korrekt ausgewiesen, indem ausgedrückt wurde, dass mehrere Personen zur Wahl vorgeschlagen waren. Dieses Maß an Klarheit und Richtigkeit wird bei dem Protokoll der konstituierenden Sitzung von 2020 nicht erreicht. Wieder ohne jede Not ein Stückchen Verlust an Transparenz und Klarheit. Schade.